Am 01.10.2021 trat eine Änderung des Strafgesetzbuches in Kraft, mit der Nachstellungen effektiver bekämpft und Cyberstalking besser erfasst werden soll.
Ziel der Gesetzesverschärfung ist es, die Rechte der Opfer besser und einfacher durchzusetzen und das Gesetz den technischen Fortschritten anzupassen. Über sogenannte Stalking-Apps oder Stalkingware können Täter unbefugt auf Social-Media-Konten oder Bewegungsdaten von Opfern zugreifen und so deren Sozialleben ausspähen. In anderen Fällen täuschen Täter die Identität ihres Opfers vor und legen in sozialen Medien Konten an, über die sie Bilder oder Nachrichten veröffentlichen. Diese Handlungen werden durch das Gesetz konkret erfasst.
Frauen sind häufiger von Stalking betroffen, z.B. durch ehemalige Partner, die das Ende der Beziehung nicht akzeptieren. Auch Eifersucht oder Rachegelüste sind häufige Motive.
Häufige Anrufe zu jeder Uhrzeit, massenhaftes Zusenden von SMS, E-Mails usw., Drohungen, Sachbeschädigungen, Auflauern, Verfolgen, aber auch z.B. das Bestellen von Waren auf den Namen der Person, der geschadet werden soll, oder unerwünschte Geschenke … die Liste, was alles unter Stalking fällt, ist lang – und die psychisch belastenden Folgen für die Betroffenen vielfältig. Laut einer Studie des Weißen Rings werden gut ein Drittel der Stalking-Opfer auch körperlich angegriffen.
Wichtig ist es in solchen Fällen, alles gut zu dokumentieren, z.B. in Form einer Liste, auf der notiert wird, wann (am besten mit Datum und Uhrzeit) was vorgefallen ist, und auch Nachrichten nicht zu löschen.
Die Opferschutzorganisation Weißer Ring hat eine „No-Stalk“-App entwickelt, mit deren Hilfe SMS, What’s-App-Nachrichten etc. dokumentiert werden können. Auch Aufzeichnungen von Anrufen und Gesprächen und Filmaufnahmen vom Täter sind möglich.
Die so gesammelten Daten werden verschlüsselt in ein sicheres Rechenzentrum in Deutschland übertragen. Sie verbleiben also nicht auf dem Handy und sind dadurch vor dem Zugriff fremder Personen geschützt.
Entschlüsselt werden können diese Daten nur mit dem persönlichen Code, den die App- Benutzer bei ihrer Anmeldung erhalten haben. So können sie jederzeit entscheiden, die Daten den Justizbehörden sowie der Polizei zur Verfügung zu stellen.