PROZESSBEGLEITUNG
Rufen sie uns an, wenn möglich, bevor Sie eine Anzeige erstatten.
Das Wissen über Ermittlungsverfahren, Abläufe bei Gericht oder Informationen zu Verfahrensbeteiligten kann für ihre Entscheidung hilfreich sein und eventuelle Unsicherheiten, Befürchtungen und Ängste reduzieren.
So werden zum Beispiel die Mehrfachbefragungen zum Tathergang bei der Polizei, bei GutachterInnen, der Staatsanwaltschaft und bei Gericht häufig unterschätzt und können sehr belastend sein. Hinzu kommt, dass die Gerichtsverhandlung oft erst lange Zeit nach einer Anzeigenerstattung beginnt.
Um so wichtiger ist es, dass Sie sich vorab mit uns in Verbindung setzen.
Wir bieten Ihnen Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechende Unterstützung an: dies kann von einem einmaligen Gespräch bis hin zur Prozessvorbereitung und/oder Prozessbegleitung gehen.
Die Verjährungsfristen lassen es in der Regel zu, dass Sie in Ruhe überlegen können, ob Sie eine Anzeige erstatten wollen.
Bei Vergewaltigung ist die anonyme Spurensicherung (ASS) möglich.
WIR INFORMIEREN SIE UMFASSEND
- wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind
- wenn Ihre Tochter Opfer von sexualisierter Gewalt wurde und Sie nicht wissen, ob Sie eine Anzeige erstatten sollen
- wenn Sie als Zeugin vor Gericht geladen sind
- wenn Ihre Tochter als Zeugin geladen ist und Sie nicht wissen, was auf sie zu kommt
AUF WUNSCH
- begleiten wir Sie oder Ihre Tochter zu Vernehmungen
- nehmen Kontakt mit Ihrer Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt auf
- zeigen Ihnen / Ihrer Tochter den Gerichtssaal und das Zeugenzimmer
- sind an Ihrer oder der Seite Ihrer Tochter wenn Sie zu Gericht müssen
- begleiten wir Sie auch während ihrer Aussage in den Gerichtssaal, sofern das Gericht diese Möglichkeit einräumt
- besprechen mit Ihnen / Ihrer Tochter den Ausgang des Strafverfahrens und
- bieten Ihnen / Ihrer Tochter bei Bedarf weiterführende Beratung an